AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für ECHTLAND COWORKING
Anbeiter: Agentur Echtland - Markus Käser, Scheyererstraße 10, 85276 Pfaffenhofen
Stand: Januar 2019
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1 ALLGEMEINES
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von ECHTLAND COWORKING. ECHTLAND COWORKING ist ein Angebot von Markus Käser, Agentur Echtland. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, nachfolgend auch Coworker oder Nutzer genannt, finden keine Anwendung. ECHTLAND COWORKING widerspricht einer Anwendung von AGB des Vertragspartners ausdrücklich.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG, LAUFZEITEN
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des ECHTLAND COWORKING ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen, einschließlich eines Internetzugangs (W-Lan) zur Nutzung im Büroüblichen Umfang (nicht für Hostingsleistungen o.ä.), im Rahmen einer abgeschlossenen Mitgliedschaft.
Grundvoraussetzung für die Nutzung der unter https://www.coworking-pfaffenhofen.de/preise-und-buchen aufgelisteten Leistungen ist der Abschluss einer Mitgliedschaft. Das ECHTLAND COWORKING ist nicht verpflichtet einen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaft anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar.
(2) Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
https://www.coworking-pfaffenhofen.de/preise-und-buchen
(3) Zubuchung „Einzeltage“
Zur laufenden Mitgliedschaft kann der Nutzer jederzeit eine Zubuchung von Einzeltagen tätigen, sobald sein Kontingent der monatlich verfügbaren Tage ausgeschöpft ist.
(4) Tarifwechsel
Der Nutzer kann seine aktive Mitgliedschaft auf ein anderes Mitgliedschafts-Paket wechseln. Dazu muss er das aktuell ausgewählte Mitgliedschafts-Paket kündigen.
(5) Der Nutzer hat bei Belegung seines Arbeitsplatzes diesen auf seinen einwandfreien Zustand und dessen Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen sind vor Beginn seiner Arbeit im Coworkingspace einem Ansprechpartner des ECHTLAND COWORKING zu melden.
(6) Die Laufzeit einer Mitgliedschaft ist immer 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
3 ZUGANGSBEDINGUNGEN
Der Zugang zu Coworking Echtland ist mit eigenem Schlüssel oder Code, zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen die Woche möglich. Der Code trackt die Anzahl an Besuchstagen und kann bei Erreichen der maximalen Nutzungstage den Zugang zum Coworking Space verwehren. Es ist nicht gestattet, in den Räumen bzw. im gesamten Objekt zu nächtigen. Für jeden ausgehändigten Schlüssel / Code haftet der Nutzer bei Schlüsselübergabe. Bei Verlust des Schlüssels hat der Nutzer den Anbieter sofort zu unterrichten und dafür Sorge zu tragen, dass die Schließanlage, sowie die Schlüssel anderer Nutzer unverzüglich ersetzt werden.
4 ANMELDUNG DER NUTZER
Die Buchungsanfrage erfolgt über ein digitales Formular unter “Buchungsanfrage” www.coworking-pfaffenhofen.de/preise-und-buchen
5 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Mitgliedschaft wird durch den Nutzer über das Formular Buchungsanfrage https://www.coworking-pfaffenhofen.de/preise-und-buchen beantragt. Nach Eingabe der erforderlichen Daten und Bestätigung des Antrags, werden die Daten an ECHTLAND COWORKING übersendet.
(2) Ein Nutzervertrag zwischen dem Nutzer und ECHTLAND COWORKING kommt erst mit Bestätigung durch den Anbieter zustande. Entsprechendes gilt für die Bestätigung der Buchung der jeweiligen Mitgliedschaft. Die Bestätigung des Eingangs des Mitgliedsantrags stellt keine Annahmeerklärung dar.
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6 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG
(1) Der Abschluss einer Mitgliedschaft berechtigt den Nutzer zur Nutzung eines Arbeitsplatzes oder Raumes des ECHTLAND COWORKING-Coworkingspace, der allgemeinen Gemeinschaftsflächen, wie die Küche, den allgemeinen Sitzbereich sowie die Toiletten.
(2) Ein Arbeitsplatz besteht aus Stuhl, Tisch sowie dem Zugriff auf das allgemeine W-Lan.
(3) Alle Mitgliedschaften für flexible Arbeitsplätze sind verpflichtet, ECHTLAND COWORKING ihren Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zur Verfügung zu stellen, soweit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.
(4) Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Coworkingspace oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen.
(5) Das ECHTLAND COWORKING darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzern, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzern und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer das Nutzungsentgelt nicht mindern.
(6) Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen.
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7 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION
(1) Alle Preise von ECHTLAND COWORKING sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen.
(2) Der Nutzer ermächtigt das ECHTLAND COWORKING zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift.
(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem ECHTLAND COWORKING infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig.
Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig; Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, hat er dem ECHTLAND COWORKING Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
(5) Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen ist die Zahlung in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten.
(6) Das ECHTLAND COWORKING behält sich vor für überlassene Sachen wie Schlüssel/Zugangskarten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.
8 DATENSCHUTZ
(1) ECHTLAND COWORKING verpflichtet sich auf die Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO.
(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch ECHTLAND COWORKING sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
(3) Der Nutzer stimmt der Übergabe seiner personenbezogenen Daten an Google und Mailchimp als ECHTLAND COWORKING Kommunikationskanäle zu. Andernfalls muss der Verwendung der personenbezogenen Daten durch diese Dienstleister explizit und in Schriftform durch den Nutzer widersprochen werden. Die Übergabe der Daten erfolgt im Sinne der ECHTLAND COWORKING Datenschutzerklärung (https://www.coworking-pfaffenhofen.de/datenschutzerklaerung).
(4) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. ECHTLAND COWORKING verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers, sofern diese für die weitere Vertragsdurchführung keine weitere Relevanz besitzen und technisch möglich ist.
(5) ECHTLAND COWORKING erfasst die Anwesenheit der Nutzer in den Räumen durch die eigenständigen Anmeldungen der Nutzer im Wlan und Anmeldesystem von ECHTLAND COWORKING. Im Rahmen der Nutzung des WLans wird durch das Firewallsystem aufgezeichnet welche Webseiten durch welches Gerät mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zu Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden nach 14 Tagen gelöscht.
(6) Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch unsere Firewall gefiltert werden, wenn ECHTLAND COWORKING der Ansicht sind, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen von ECHTLAND COWORKING oder seiner Kunden zu beeinträchtigten.
(7) Hinsichtlich der Erfassung von Daten bei Nutzung der Webseite, ist auf die dort vorhandene Datenschutzerklärung zu verweisen.
(8) Die Schließanlage von ECHTLAND COWORKING registriert, welcher Schlüssel wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls nach einem Jahr gelöscht, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die Protokollierung dient Sicherheits- und Abrechnungsgründen.
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9 KÜNDIGUNG
(1) Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt bei Jahresmitgliedschaften drei Monate zum Jahresende. Das Vertragsverhältnis besteht nur so lange, wie der Kunde gezahlt hat. Der Nutzer schuldet jeweils grundsätzlich den gesamten Betrag der vereinbarten Laufzeit.
(2) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(3) Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen einmalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
(4) Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er gegenüber ECHTLAND COWORKING für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
(5) Eine Jahresmitgliedschaft verlängert sich automatisch nach Ablauf der Gültigkeit um ein weiteres Jahr sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wurde.
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10 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
(1) Der Nutzer haftet für alle durch ihn verursachten Schäden.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der „Nutzungsbedingungen für die kostenfreie Nutzung des offenen W-LAN im ECHTLAND COWORKING.
(3) In allen Fällen, in denen ECHTLAND COWORKING aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet ECHTLAND COWORKING nur, soweit den leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die Kardinalspflichten. Dies sind solche wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch bei einer Verletzung von Kardinalspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(4) Die Garantiehaftung nach § 536a BGB ist ausgeschlossen.
(5) ECHTLAND COWORKING übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung der Leistungen der ECHTLAND COWORKING, insbesondere unter Nutzung des W-Lans von ECHTLAND COWORKING, alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße egal ob gegenüber ECHTLAND COWORKING oder Dritten zu unterlassen. Sofern ECHTLAND COWORKING von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist ECHTLAND COWORKING berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer ECHTLAND COWORKING von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt ECHTLAND COWORKING die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass ECHTLAND COWORKING von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
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11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglich vorgestellten mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm als Gerichtsstand vereinbart.